// Service — Technische Regelwerke
Technische Einkaufsbedingungen, rechtssicher aktualisiert.
Am 20. Jänner 2027 ersetzt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG — ohne Übergangsfrist. Ich bringe Ihre technischen Einkaufsbedingungen und Werksnormen rechtzeitig auf den neuen Rechtsstand: technisch präzise, rechtlich fundiert.
20 Minuten, kostenfrei & unverbindlich — Termin direkt im Kalender wählen.
Die Maschinenverordnung trifft nicht nur Maschinenbauer. Sie trifft jeden Betreiber und Einkäufer, dessen Bestellungen nach dem 20. Jänner 2027 geliefert und übernommen werden. Genau diese Bestellungen werden heute geschrieben — gegen Regelwerke, die fast durchgängig noch auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verweisen.
Das Ergebnis ist ein blinder Fleck mit Ansage: Der Lieferant erfüllt Ihre technischen Einkaufsbedingungen vollständig — und liefert trotzdem eine Maschine, die zum Lieferzeitpunkt nicht dem geltenden Recht entspricht. Die Diskussion darüber, wer das nachrüstet, findet dann bei der Inbetriebsetzung statt. Unter Termindruck.
Ein Regelwerk zu aktualisieren ist keine Textarbeit, sondern eine technische Aufgabe: Es geht darum, welche Nachweise ein Lieferant künftig mitliefern muss, wie Cybersicherheit und digitale Betriebsanleitung geprüft werden, und wer beim Zusammenbau mehrerer Maschinen zur Gesamtheit die Herstellerverantwortung trägt.
Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger mit über zwei Jahrzehnten in Automatisierung und Robotik bewerte ich beides — den Rechtsstand und die technische Realität Ihrer Anlagen. Herstellerneutral.
Stufe 1
Ihr Regelwerk systematisch gegen die MVO (EU) 2023/1230 und den aktuellen Normenstand geprüft — die belastbare Entscheidungsgrundlage.
Add-on: Management-Briefing
Stufe 2
Betroffene Kapitel überarbeitet als freigabefähige Textvorschläge im Änderungsmodus, inklusive IBS-Checkliste und Review mit Ihrem Team.
Add-on: Team-Schulung
Stufe 3
Laufendes Monitoring relevanter Rechts- und Normänderungen — mit jährlichem Update-Vorschlag, bevor Auditoren die Lücke finden.
Add-on: Ad-hoc-Bewertung
20 Minuten am Telefon: Wir sichten Ihren Regelwerksbestand, klären den Zuschnitt und den gewünschten Ergebnisstand. Danach erhalten Sie ein konkretes Angebot mit fixem Liefertermin.
Systematische Prüfung Ihrer Dokumente gegen MVO und Normenstand. Jede betroffene Textstelle wird einzeln erfasst, bewertet und mit konkretem Änderungsbedarf hinterlegt.
Ergebnispräsentation und Review mit Ihrer Fachabteilung. Die Textvorschläge kommen freigabefähig im Änderungsmodus — direkt weiterverarbeitbar.
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und muss nicht mehr national umgesetzt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens: Produkte, die ab dem 20. Jänner 2027 in Verkehr gebracht werden, müssen der MVO entsprechen.
Nein. Es gibt keine Koexistenzphase, in der wahlweise nach alter oder neuer Rechtsgrundlage geliefert werden dürfte. Die lange Vorlaufzeit seit dem Inkrafttreten 2023 ist die Übergangsfrist — sie läuft am 20. Jänner 2027 ab. Maschinen, die davor rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, bleiben davon unberührt.
Weil Bestellungen mit Liefer- und Übernahmeterminen nach dem Stichtag bereits jetzt geschrieben werden. Ein Regelwerk, das auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verweist, verpflichtet den Lieferanten vertraglich auf eine Rechtsgrundlage, die zum Lieferzeitpunkt aufgehoben ist. Der Lieferant erfüllt den Vertrag — und liefert trotzdem nicht MVO-konform. Diese Lücke schließt sich nicht von selbst.
Vier Punkte prägen die Praxis: Cybersicherheit und Schutz gegen Korrumpierung von Steuerungen werden ausdrücklich gefordert; die Betriebsanleitung darf digital bereitgestellt werden, mit klaren Regeln; Software, die Sicherheitsfunktionen verändert, wird eigenständig erfasst; und für die in Anhang I gelisteten Hochrisiko-Produkte ist die Beteiligung einer notifizierten Stelle in bestimmten Fällen zwingend.
Die wesentliche Veränderung ist erstmals im Rechtstext der Verordnung selbst definiert und nicht mehr nur in Auslegungspapieren. Wer eine Bestandsanlage wesentlich verändert — etwa durch Umbau, Verkettung oder Steuerungstausch — übernimmt für diese Anlage die Pflichten eines Herstellers. Das trifft Betreiber und Instandhalter unmittelbar und gehört in jedes Regelwerk, das Umbauten und Retrofits regelt.
Der Aufwand richtet sich nach Umfang und Struktur Ihres Regelwerks. Im 20-minütigen Erstgespräch sichten wir gemeinsam den Bestand, klären den Zuschnitt und den gewünschten Ergebnisstand. Sie erhalten anschließend ein konkretes Angebot mit fixem Liefertermin. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
Wer nach dem 20. Jänner 2027 beliefert wird, braucht die MVO heute im Regelwerk.
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